Soforthilfe für Hochwassergeschädigte
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Zur Unterstützung der Geschädigten hat die Bayerische Staatsregierung eine Soforthilfeaktion ins Leben gerufen,
Für betroffene Privathaushalte stehen folgende Hilfsprogramme zur Verfügung:
Soforthilfe Haushalt/Hausrat bis zu 5.000 EUR
Die Zuwendung wird für die Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasserereignis zerstörter oder unbrauchbar gewordener Haushaltsgegenstände gewährt.
Die Höhe der Zuwendung hängt vom Versicherungsschutz ab. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 €. Sofern Versicherungsleistungen gezahlt werden, darf die Soforthilfe nur für den nicht durch diese Leistungen abgedeckten Betrag gewährt werden.
Außerdem:
Soforthilfe bei Ölschaden bis zu 10.000 EUR - falls der Schaden nicht versicherbar war.
Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds - falls Wohnung und Hausrat so stark beschädigt sind, dass Menschen in eine existentielle Notlage geraten
Die entsprechenden Antragsformulare finden Betroffene auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.lra-ffb.de/aktuelles/hochwasser-soforthilfen.