Sprungziele

Soforthilfe für Hochwassergeschädigte

    Zur Unterstützung der Geschädigten hat die Bayerische Staatsregierung eine Soforthilfeaktion ins Leben gerufen,

    Für betroffene Privathaushalte stehen folgende Hilfsprogramme zur Verfügung:

    Soforthilfe Haushalt/Hausrat bis zu 5.000 EUR

    Die Zuwendung wird für die Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasserereignis zerstörter oder unbrauchbar gewordener Haushaltsgegenstände gewährt.

    Die Höhe der Zuwendung hängt vom Versicherungsschutz ab. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 €. Sofern Versicherungsleistungen gezahlt werden, darf die Soforthilfe nur für den nicht durch diese Leistungen abgedeckten Betrag gewährt werden.

    Außerdem:

    Soforthilfe bei Ölschaden bis zu 10.000 EUR - falls der Schaden nicht versicherbar war.

    Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds - falls Wohnung und Hausrat so stark beschädigt sind, dass Menschen in eine existentielle Notlage geraten

    Die entsprechenden Antragsformulare finden Betroffene auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.lra-ffb.de/aktuelles/hochwasser-soforthilfen.

    Alle Nachrichten

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.